Jetzt wieder aktuell, die handgemachten Geschenkgutscheine von Abenteuerwelt-Napf

Jetzt wieder aktuell, die handgemachten Geschenkgutscheine von Abenteuerwelt-Napf

Geschenkgutscheine

Die einzigartigen, handgemachten Geschenkgutscheine von Abenteuerwelt-Napf, für eure Familie, eure Bekannten und Freunde gibt es in drei verschiedenen Ausführungen. Beachten Sie die Lieferzeit von 7 Tagen für die individuell handgemachten Gutscheine.

Die Gutscheine sind selbstverständlich übertragbar und mindestens 5 Jahre gültig. Ich empfehle aber dass vorgängig abgeklärt wird ob ein gewisses Interesse am Goldwaschen besteht und die Voraussetzungen wie trittsicherheit und mindestalter von 8. Jahre gegeben sind. Mich freuts immer wenn die Gutscheine auch zeitnah eingelöst werden.

Geschenkgutscheine

Geschenkgutschein

Die Gutscheine sind in drei verschiedenen Varianten erhältlich:

1. Per A-Post, auf Geschenkpapier, beidseitig bedruckt mit Lacksiegel(Sonnensymbol)und Banderole, A4 im Goldenen Couvert. Wird im gepolsterten Schutzumschlag versandt. (+20.-CHF)

7. Tage lieferfrist

2. Wie Variante 1, mit Verzierung aus echtem Blattgold(23Kt.) und vergoldetem Siegel.  (+40.-CHF)

7. Tage Lieferfrist.

 

Geschenkgutschein Winter 2021/22

3. Als PDF-Datei zum selber ausdrucken und gestallten. (ohne Zusatz Kosten)

 

Rückseite Geschenkgutschein

Rückseite Geschenkgutschein

Die PDF-Datei kann als Express Bestellung innerhalb 24 Stunden versandt werden wenns mal pressiert.

Abenteuerwelt-Napf arbeitet nicht mit Drittanbietern und Zwischenhändlern zusammen. Orginale Geschenkgutscheine für die Goldwaschkurse mit Abenteuerwelt-Napf sind exklusiv und ausschliesslich hier über Abenteuerwelt-Napf erhältlich.

 

Auch ausserhalb der Festtage sind die Geschenkgutscheine für das Goldwaschabenteuer beliebt. Ob zum Geburtstag, als Hochzeitsgeschenk, ein neues Hobby oder zur Pensionierung.

Goldwaschkurse mit Abenteuerwelt-Napf sind das unvergessliche Geschenk für alle Ihre aktiven, aufgestellten und interessierten Freunde, Verwandte und Bekannte. Für Einzelpersonen, Paare, Familien und kleine Gruppen bis ca. 10 Personen.

Damit Aktivitäten verschenken allen Spass macht sollte im Vorfeld abgeklärt werden ob Interesse an der Materie besteht, ob die Voraussetzungen wie trittsicherheit und das Mindestalter von 8. Jahren gegeben sind. Beachten Sie  auch dass Kinder nur zusammen mit mindestens einer erwachsenen Begleitperson angemeldet werden können. Kinder nur begleiten ohne Kursteilnahme ist nicht möglich.

Die Gutscheine sind mindestens 5. Jahre gültig, übertragbar und können mit dem  Kontaktformular (Ihren genauen Wunsch schreiben Sie ins Textfeld) bestellt werden.  Gerne beantworte ich Ihnen auch weitere Fragen am Telefon. Am besten bin ich ab 18:00 Uhr erreichbar( 079 252 42 18, Beat Walser)

Die notwendigen Angaben für eine Bestellung sind:

Welche Variante vom Gutschein Sie wünschen(Variante 1,2 oder 3), ob für ein Kind bis 16. Jährig(50.-CHF) oder für ein erwachsenes(100.-CHF) oder für mehrere Personen. Für Gutscheine per Post die gewünschte Zustelladresse. Selbstverständlich können Sie auch einen Gutschein für mehrere Personen bestellen. Planen Sie für die handgemachten Gutscheine 7 Tage Lieferfrist ein. Gutscheine als PDF-Datei per Mail können innerhalb von 24 Stunden verschickt werden.  Die Gutscheine können auf  Wunsch mit dem Namen von den Beschenkten personalisiert werden.

Im Terminkalender können Sich die Beschenkten eine Übersicht über die Freien Termine verschaffen.  Reservieren mit dem Reservationsformular. Für Wochendend Termine und in den Schulferien kann frühzeitiges reservieren sinnvoll sein.

Ein paar Tipps und Hinweise für Goldwäscher

Ein paar Tipps und Hinweise für Goldwäscher

Hier ein Paar wertvolle Tipps für Goldwäscher welche privat zum Goldwaschen fahren. Goldwaschen als Hobby erfreut sich zu Recht immer grösserer Beliebtheit in der Schweiz. Wertschätzen Sie ihr Hobby. 

Goldwaschen

 

Wenn Sie privat zum Goldwaschen ins Napfgebiet fahren beachten Sie den Ehrenkodex der Schweizerischen Goldwäschervereinigung.

Ehrenkodex(SGV)

Goldwaschen unterliegt  in der Schweiz Gesetzen welche von den Kantonen festlegt werden.

Kantonale Bestimmungen 

Auf dem Kantonsgebiet von Luzern und Bern wird Hobby Goldwaschen zum Glück momentan noch toleriert. Erlaubt sind Handwerkzeuge, Schaufel, Schleuse, Pfanne. Schweres Gerät, alles motorisierte, Elektro und Verbrenner Motoren, Motor-Pumpen, und Seilzüge sind verboten! Für den Gebrauch von Metalldetekdoren gelten eigene spezielle Gesetze. Gewachsene Bachufer angraben ist verboten. Im Kanton Luzern  unterstehen die Gewässer dem Kantondem Kanton, der angrenzende gewachsene Uferbereich ist meistens Privatland. Die Gesetze werden laufend angepasst. Informieren Sie sich vorgängig über die kantonalen Vorschriften.

In einigen Kantonen ist eine Bewilligung erforderlich, in einigen Kantonen ist Goldwaschen ganz verboten. Die Forellen laichen zwischen Oktober und Mai. Forellen laichen gerne in tiefen Dulen. Goldwaschaktivität wärend dieser Zeit kann den Laich zerströren! In den meisten Kantonen ist Goldwaschen im Winter verboten. Grundsätzlich ist es im Kanton Luzern nicht möglich ein Bachabschnitt oder eine Stelle für das Goldwaschen für sich zu beanspruchen, zu mieten, pachten oder zu kaufen. Privat sind nur die angrenzenden Parzellen.

Ehrenhafte Goldwäscher respektieren sich gegenseitig, pflegen einen freundlichen Umgangston und lassen die Waschplätze von anderen unangetastet,und suchen sich zum Goldwaschen eine eigene Stelle mit Abstand wie Sie es gern hätten. Kleiner Tipp am Rand: Wenn Sie auf andere Goldwäscher treffen, grüssen Sie doch und fangen nicht einfach 5 Meter weiter oben am Bach, grusslos mit Goldwaschen an. Dies erhöht die Chancen auf ein friedliches Zusammenleben. Im Napfbergland gibt es mindestens 400 Km goldführender Gewässer. Goldwaschen beinhaltet auch das Suchen von goldhaltigen Stellen, was Zeit in Anspruch nimmt. Einfach anderen nachlaufen und auf die Füsse treten macht nicht glücklich. Abgesehen an den wenigen, einfach erreichbaren, stark frequentierten Goldwaschplätzen halten sich die meisten daran.

In der Schweiz ist es grundsätzlich erlaubt Wald-, Weid- und Wiesland zu betreten. Selbstredend dass kein Schaden verursacht wird. Hoch stehende Heuwiesen sollten nicht durchquert werden. Halten Sie sich am Rand entlang, wenn es sein muss. Wenn Sie Kuh, Schaf oder Rinderweiden überqueren und dafür Torgriffe öffnen, schliessen Sie diese wieder so dass der Stromkreis geschlossen ist.  Lachen Sie nicht, mindestens 50% schliessen die Torgriffe so dass der Stromkreis danach unterbrochen ist 🙂

Bitte nur auf den dafür vorgesehenen Parkplätzen parkieren und keine privaten Grundstücke betreten. Auf dem Land hat nicht jedes Haus einen Zaun ums Grundstück, trotzdem sind es Privatgrundstücke. (Niemand hat gern wenn sich Fremde ungefragt auf dem eigenen Sitzplatz breit machen.) Selbstverständlich entsorgen wir unseren Müll und verlassen den Goldwaschplatz so wie wir Ihn gern vorgefunden hätten.  In verschiedenen Kantonen wurden restriktive Gesetze erlassen, nur weil sich ein paar wenige Goldwäscher nicht an die Regeln gehalten haben. Deshalb appeliere ich an die Selbstverantwortung, damit wir auch in Zukunft noch viele schöne Stunden beim Goldwaschen, im Napf verbringen können. Wenn wie hier verschiedene Parteien wie Fischerei, Naturschutz, UNESCO Biosphäre und Landwirtschaft, Tourismus und Goldwäscher auf Goldwäscher treffen ist immer Konflikt Potenzial möglich. Gerade desshalb ist ein freundlicher Dialog zielführendend wenn die Parteien aufeinander treffen.

Bei mir ist auf Wunsch, via Kontaktformular eine Karte der Region mit eingezeichneten Parkplätzen und Zugängen zu Goldwaschplätzen der Kleine und Grosse Fontanne erhältlich.

Goldkarte Bestellen

Auf der Webseite vom Goldwaschshop Reiner Glanzmann, Doppleschwand finden Sie Infos zu Goldwaschplätzen.

Goldwaschplätze

Die Parkplätze und Zufahrtstrasse von Abenteuerwelt-Napf sind privat und können nur am Kurstag von den Teilnehmern benutzt werden.

Vielen Dank, Beat Walser/ Abenteuerwelt-Napf